Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
für die Anmeldung und Teilnahme an Ausbildungskursen und Touren der Sektion Burghausen des DAV e.V.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt für Touren und Ausbildungen im alpinen Gelände sind Alpenvereinsmitglieder, die den laufenden Jahresbeitrag entrichtet haben. Interessenten, die keinem Alpenverein angehören (DAV / OEAV / AVS Naturfreunde) können nicht teilnehmen. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern. Die endgültige Teilnahme entscheidet der Tourenleiter.
Grundsätzlich dürfen auch sektionsfremde Bergsteiger sich bei unseren Touren und Kursen beteiligen. Allerdings haben die eigenen Sektionsmitglieder Vorrang. Bei überbuchten Veranstaltungen müssen wir leider die sektionsfremden Interessenten auf die Warteliste setzen. Es kann auch zu Absagen kommen.
Gerne können Sie sich vorab für 20,-€ als C-Mitglied in unserer Sektion anmelden und damit alle Vorteile nutzen.
Für Kurse und Aktionen in der Kletterhalle ist die Mitgliedschaft beim DAV zwar erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Für alle Kurse und Mehrtagestouren ist eine online-Anmeldung erforderlich. Diese ist erst gültig nach erfolgter Überweisung der Gebühren. Tagestouren können auch direkt beim Tourenleiter angemeldet werden, Online-Anmeldung nicht unbedingt erforderlich.
2. Kurs- und Toureninformation
Angegeben sind die Art der Veranstaltung, der An- und Abreisetag sowie Ort und Uhrzeit für den Treffpunkt bzw. den Beginn der Veranstaltung. Sofern nicht angegeben, können weitere Informationen wie z.B. die genauen Inhalte der Veranstaltung, die Anforderungen und die erforderliche Ausrüstung bei den einzelnen Veranstaltungsleitern eingeholt werden.
3. Vorbesprechung
Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn werden die Teilnehmer/innen (wenn nötig) zu einer Vorbesprechung eingeladen. Termine befinden sich in den entsprechenden Ausschreibungen bzw. werden telefonisch vereinbart. Die Teilnahme ist verbindlich. Bei Verhinderung ist eine begründete Absage notwendig.
4. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt online, per E-Mail oder per Telefon beim Tourenleiter.
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der Sektion ist verbindlich. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Begleichung der Teilnehmergebühr erfolgt durch Banküberweisung an den
Alpenverein Burghausen IBAN: DE65 7115 1020 0031 1362 03 Verwendungszweck: Tour- Kursnummer und Titel
Die Anmeldung ist erst gültig, nach Überweisung der Teilnehmergebühr.
Neben der Teilnehmergebühr hat jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin für die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung, Bergbahn etc. selbst aufzukommen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Wenn zwei Preise angegeben sind, so gilt der erste für Mitglieder der Sektion Burghausen, der zweite Preis für Mitglieder anderer Sektionen.
Auf Wartelisten eingetragene Personen werden gebeten, sich beim Tourenleiter abzumelden, wenn eine Teilnahme nicht mehr erfolgen soll.
Eine Weitergabe der Personendaten kann erfolgen, da dadurch die Kontaktaufnahme unter den Teilnehmern/innen ermöglicht wird.
5. Rücktritt
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann nur gegenüber der Geschäftsstelle oder dem Tourenleiter erklärt werden. Bei einem Rücktritt ist eine Erstattung des eingezahlten Betrags nur dann möglich, wenn ein anderer Interessent von der Warteliste nachrücken konnte. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Veranstaltung wird die Teilnehmergebühr komplett einbehalten.
Externe Kosten, die durch die Absage eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin entstanden sind (z.B. Stornogebühren, Reservierungsgebühren für die Absage einer Unterkunft), sind im Falle eines Rücktritts unabhängig von dessen Zeitpunkt grundsätzlich vom Teilnehmer zu tragen.
6. Absage durch den Veranstalter
Bei ungenügender Teilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, bei Ausfall eines Leiters oder extrem ungünstigen Witterungs- bzw. Schneeverhältnissen ist die Sektion bzw. Tourenleitung berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder abzuändern. Im Fall einer Absage wird der entrichtete Betrag vollständig erstattet. Ausgenommen sind die Hüttenreservierungsgebühren.
Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein Tourenleiter kann jederzeit durch einen gleichwertig Qualifizierten ersetzt werden
7. Abbruch der Veranstaltung
Muss die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmerbeiträge bzw. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.
8. Ausschluss
Veranstaltungsteilnehmer müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die Leistungsfähigkeit der Teilnehmer/innen muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Die Anweisungen des Leiters müssen befolgt werden. Der Veranstaltungsleiter kann Teilnehmer/innen jederzeit von der Veranstaltung ausschließen, wenn sie diese Bedingungen nicht erfüllen oder der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fern bleiben.
9. Ausrüstung
Für alle Veranstaltungen ist das Material entsprechend der angegebenen Ausrüstungsliste selbst mitzubringen. Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Tour können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Tour führen.
10. Anfahrt zur Veranstaltung
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgen An- und Abreise zum Veranstaltungsort mit Privatfahrzeugen auf eigene Kosten und eigene Verantwortung. Mitfahrer müssen mit einer Kostenbeteiligung pro Person und Kilometer rechnen. Hinzu kommen ggf. die anteiligen Kosten für Maut, Autobahn- und Parkplatzgebühren. Die Fahrtkosten des Tourenleiters müssen von den Teilnehmern anteilig getragen werden.
Über die Sektion besteht bei ausgeschriebenen Touren für Mitglieder eine Kfz-Kasko- und Rabattrettungsversicherung bei Benutzung privater Kfz.
11. Haftungsbegrenzung
Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Sektion, den Leitenden der Veranstaltung/Tour und dessen Helfer, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Für den Verein tätige Personen haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für Schäden, die Teilnehmern bei der Nutzung von Vereinseinrichtungen oder bei Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Veranstaltungen obliegt die Aufsichtspflicht für Kinder generell den Erziehungsberechtigten.
12. Erhöhtes Risiko im Gebirge
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter und nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer.
Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/ oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.