Nutzungsbedingung
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Nutzungsbedingungen für DAV-Sektionsbus
Kennzeichen AÖ-AV-444 Ausgabe: Februar 2022
- 1 Allgemeines:
- Das KFZ ist für 9 Personen inkl. Fahrer zugelassen.
- Die Nutzung des KFZ setzt den Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B (Klasse 3) voraus.
- Für die Nutzung des KFZ gilt die 0,0 Promillegrenze und ein absolutes Drogenverbot
- Fahrten dienen ausschließlich der Beförderung von Personen und deren Gepäck.
- Im KFZ herrscht ein striktes Rauchverbot.
- Als Treibstoff ist DIESEL zu verwenden.
- Für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung und fehlerhafte Betankung des Fahrzeugs entstehen, ist grundsätzlich der Fahrer haftbar.
- Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung haftet (Bußgeldbescheid) der Fahrer des KFZ persönlich.
- Bei grob fahrlässig verursachten Schäden oder Ereignissen, z.B. bei Unfall, Fahrerflucht oder durch Alkoholeinfluss etc., tragen der Fahrer im Zweifel der Abholer und/oder ggf. die Insassen sämtliche Kosten, die durch die vom DAV-Burghausen abgeschlossenen Versicherungen nicht abgedeckt werden. Dieses kann sowohl entstandene Schäden und / oder die fällige Selbstbeteiligung sowie ggf. einen Regressanspruch des Versicherers betreffen
- Technischer Defekt: Falls das Fahrzeug auf Grund eines technischen Defektes nicht mehr fahrfähig ist, sind die Fahrer verpflichtet, hiervon unverzüglich den Verein telefonisch zu verständigen und die weitere Vorgehensweise mit diesem abzusprechen. Ist dort niemand zu erreichen, haben die Fahrer die nächstliegende, für den gemieteten Fahrzeugtyp autorisierte Werkstätte zu kontaktieren und, sofern eine Schadensbehebung nicht an Ort und Stelle möglich ist, das Fahrzeug zu dieser Werkstatt transportieren zu lassen. Keinesfalls darf das Fahrzeug an Ort und Stelle belassen werden. In jedem Fall ist der Verein spätestens am folgenden Morgen zu informieren. Die Kosten hierfür werden den Fahrern vom Verein erstattet, sofern die Fahrer den technischen Defekt nicht zu vertreten (Haftung z.B. bei Überdrehen des Motors, Fahren ohne Öl etc.) haben. Ein etwa erforderlicher Reparaturauftrag ist vorher mit dem Verein abzustimmen. Weitere Kostenerstattung oder den Ersatz eines Folgeschadens, wie z.B. Rückreisekosten, zusätzliche Übernachtungskosten usw. können die Fahrer und Mitfahrer vom Verein nicht verlangen.
- Die Nutzung des Buses ist ausschließlich für genehmigte Sektionsfahrten im Alpenraum Ausnahmen können nach Absprache mit der Vorstandschaft oder Geschäftsstelle gewährt werden.
- KFZ Reservierung: Reservierungsanfragen per mail über Onlinereservierung oder per mail an die Geschäftsstelle. Die Reservierung und Eintrag in den Reservierungskalender erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstelle.
- Sollte jemand den Bus ohne Reservierung benutzen, sind die wichtigen Informationen, s.u. unbedingt vor Antritt der Fahrt per mail an die Geschäftsstelle Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu schicken. Die Infos müssen enthalten:
Name des Fahrers, Datum der Abholung, geplante Rückgabe, Fahrtziel - 2 Organisatorisches:
- Die Fahrzeugschlüssel liegen in einem Schließfach in der Kletterhalle. Für den Zugang zur Kletterhalle ist eine Kletterhallen-Schlüsselkarte erforderlich.
- Am Schließfach ist ein Zahlenschloss angebracht. Der Zahlencode ist in der Geschäftsstelle erhältlich. Der Zahlencode darf auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden.
Voraussetzungen für die Aushändigung des Codes:
- Kenntnis und Unterzeichnung der Nutzungsbedingung.
- Vorlage eines gültigen Führerscheines zur Kopie. Die Vorlage des Führerscheines ist 1 mal pro Jahr erforderlich.
- Unterzeichnung des Formulars zur Geheimhaltung des Zahlencodes für das Schließfach. - Der Bus ist in der Regel neben der Kletterhalle am Wacker-Parkplatz abgestellt.
- 3 Pflichten des Fahrers:
- Die aktuelle StVO ist von jedem Fahrer vollständig einzuhalten.
- Der Fahrer hat darauf zu achten, dass von allen Fahrzeuginsassen die Anschnallpflicht eingehalten wird. Begleitend ist sicherzustellen, dass die nachfolgenden Vorschriften für den Transsport von Kindern eingehalten werden:
a) Kinder, die unter 12 Jahre alt sind, müssen auf allen Plätzen im Fahrzeug in einer altersgerechten Rückhalteeinrichtung (»Kindersitz«) Platz nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie auf der Rückbank oder vorne sitzen. Kinder, die bereits 150 cm groß sind, dürfen ohne spezielles Kinder-Rückhaltesystem mitfahren. In diesem Fall ist die Benutzung des normalen Sicherheitsgurtes vorgeschrieben.
b) Für Kinder die keine Mitgliedschaft für den DAV-Burghausen haben und z.B. gefälligkeitshalber transportiert werden, gelten ebenfalls ohne Einschränkungen die vorgenannten Verantwortungen. - Jede Fahrt ist im Fahrtenbuch gemäß der geforderten Eintragungen (Datum, Fahrtziel, Fahrtgrund, Abfahrts- und Ankunftszählerstand) zu dokumentieren.
- Das Fahrzeug ist nach Beendigung der Nutzung in mängelfreiem, sauberen Zustand vollgetankt zurück zu geben. Bei Nichteinhaltung werden etwaige Mängel auf Kosten des Nutzers beseitigt. Dies gilt auch für die Reinigung.
- Bei Rückgabe des KFZ hat der Fahrer evtl. vorhandene Mängel der Geschäftsstelle oder dem Vorstand mitzuteilen und diese begleitend im Fahrtenbuch zu vermerken.
- Unfälle sind schnellstmöglich der Geschäftsstelle und/oder Vorstand mitzuteilen. Bei Verkehrsunfällen (auch ohne Fremdbeteiligung) sind alle Angaben über die beteiligten Fahrzeuge und Personen dem Verein zu melden. Es ist bei jedem Unfall die Polizei hinzuzuziehen. Die entsprechenden Papiere (Unfallbericht, -skizze, Bilder, etc.) sind unverzüglich dem Verein auszuhändigen.
- 4 Pflichten des Vereins:
- Der Verein überlässt dem Fahrer ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies KFZ.
- Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) versichert.
- Haftpflichtversicherung: limitierte Deckung, bei Personenschäden bis zu 15 Mio. Euro je geschädigter Person
- Vollkaskoversicherung: mit 500,00 Euro Selbstbeteiligung
- Teilkaskoversicherung: mit 150,00 Euro Selbstbeteiligung - Die Wartung des KFZ (außer Wagenwäsche) wird vom Verein entsprechend den Wartungsintervallen in einer Fachwerkstatt durchgeführt.
Der Vorstand des DAV-Burghausen wünscht allzeit gute Fahrt